Kosten

Konsultationen in unserer Praxis für Chiropraktik und Manuelle Medizin gehören zu den Pflichtleistungen der Grundversicherung aller Krankenkassen als auch zu denjenigen der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung. Die Kosten werden deshalb bei krankheits-* als auch unfallbedingten** Konsultationen und Behandlungen von allen Kassen übernommen. Eine Überweisung durch eine andere Ärztin oder durch einen anderen Arzt ist deshalb nicht notwendig.
Sollten Sie allerdings in einem Hausarzt- oder Telemedizinmodell versichert sein, müssen Sie dort vorgängig eine Zuweisung an uns einfordern.

 

*   abzüglich Franchise und Selbstbehalt
** ohne Abzug von Franchise und Selbstbehalt